Hilfen allgemein
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Fragebögen zur Beschleunigung der Asylverfahren von Minderheiten-Angehörigen


Die nachstehenden Fragebögen hat uns Judih Herbe, Fachanwältin für Asylrecht, Mitglied des Flüchtlingsrates Paderborn und unermüdliche Mitstreiterin, zur Verfügung gestellt. Bitte beachtet ihre nachstehenden Erläuterungen dazu.

Fragebögen für Minderheitenangehörige aus Syrien

Fragebögen für Minderheitenangehörige aus dem Irak

Fragebögen für Minderheitenangehörige aus Eritrea

Anliegend übersende ich die Fragebögen, die das BAMF an Minderheitenangehörige (Christen und Yeziden) aus dem Irak, Eritreer und Syrer verschickt. Mit diesen Bögen kann das Verfahren beschleunigt werden. Wir verwenden diese Fragebögen seit einigen Monaten mit gutem Erfolg. Leider dauern die Verfahren von Syrern momentan dennoch häufig 5 bis 7 Monate. Ich rate jedem Mitglied dieser Gruppen, so einen Fragebogen auszufüllen und unter Nennung der Aktenzeichen (BÜMA-Kopie beifügen) an das BAMF zu schicken. Allerdings rate ich auch, die individuellen Erlebnisse auch auf einem Zusatz genau zu beschreiben und mitzuschicken. Ich würde noch die Formulierung verwenden, dass nur auf eine Anhörung verzichtet wird für den Fall, dass die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird. Dann liegen dem BAMF alle Informationen vor, so dass eine Flüchtlingsanerkennung ausgesprochen werden kann.

Mit der Flüchtlingsanerkennung kann der Familiennachzug begehrt werden. Es handelt sich nicht um den subsidiären Schutz

Leider ist damit noch keine Antragstellung erfolgt. Im Moment ist noch bei allen Verfahren das Bundesamt zuständig. Die Asylverfahren von Syrern sind bevorzugt zu behandeln. Das BAMF kann sich also nicht vollständig auf seine Arbeitsüberlastung zurückziehen. Grundsätzlich muss eine Behörde in drei Monaten etwas unternehmen, sonst ist eine Untätigkeitsklage zulässig. In das Schreiben sollte also aufgenommen werden, dass um eine rasche Einladung zur Antragstellung gebeten wird; wenn diese nicht in den nächsten drei Wochen erfolgt, wird eine Untätigkeitsklage eingereicht.

Ab etwa der 7. KW wird beim Kreis PB eine Stelle eingerichtet sein, bei der die Antragstellung möglich sein wird. Allerdings wird der Kreis nach jetziger Sachlage die einzelnen Antragsteller dazu einladen, zumal Dolmetscher von der Behörde zu laden sind. Der Kreis beabsichtigt, nach bestimmten Kriterien, namentlich wohl vor allem dem Alter des Asylgesuchs, die Personen einzuladen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Damit will der Kreis die Dauer der Asylverfahren beeinflußen, positiv wie negativ. Härtefälle können berücksichtigt werden. Leiter dieser Stelle wird Herr Kruse sein. Eine Durchwahl ist mir noch nicht bekannt. An diesen wären dann sehr dramatische Fälle heranzutragen, in denen beispielsweise Familiennachzug, insbesondere von behinderten oder Kranken Familienangehörigen begehrt wird.

 

Judith Herbe
Rechtsanwältin
Busdorfwall 24
33098 Paderborn
Tel.: 05251 8773994
Fax: 05251 8773996
E-Mail: KanzleiHerbe@gmail.com

 


[ Author: Klaus am 2016-02-22 ]
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